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Ferretti schließt Übernahme der Marke Wally ab und übernimmt 100 % von Sea Lion
Ferretti S.p.A. gibt bekannt, dass das Unternehmen den Erwerb der verbleibenden 25 % des Gesellschaftskapitals der Sea Lion S.r.l. abgeschlossen hat – der Gesellschaft, die Inhaberin der renommierten Yachtmarke „Wally“ ist. Mit dieser Transaktion konsolidiert Ferretti seine Beteiligung vollständig und hält nun 100 %. Sea Lion stand bereits zu 75 % unter Kontrolle der Ferretti-Gruppe, gemäß den am 5. April 2019 mit dem Gründer Luca Bassani Antivari unterzeichneten Vereinbarungen.
Die vollständige Übernahme von Sea Lion, die im Rahmen einer Beziehung gegenseitiger Wertschätzung und Zusammenarbeit mit Luca Bassani Antivari erfolgt ist, ermöglicht es der Ferretti-Gruppe, ihre Präsenz im Bereich des Freizeityachtbaus – sowohl im Segel- als auch im Motorbootbereich – weiter auszubauen. Und das über eine ihrer strategisch wichtigsten und international anerkanntesten Marken.

Der CEO der Ferretti-Gruppe, Rechtsanwalt Alberto Galassi, kommentierte:
„Ich danke Luca Bassani für die hervorragende Zusammenarbeit mit der Ferretti-Gruppe, die es ermöglicht hat, Wally als globale Ikone im Segel- und Motoryachtbereich neu zu positionieren. Im Namen der Gruppe bekräftige ich unser Engagement, die Marke weiter zu stärken und auszubauen – eine Marke, die durch Innovation und Prestige eine führende Rolle im internationalen Yachting-Sektor spielt. Man wird schon bald wieder von Wally hören.“
Luca Bassani Antivari, Gründer von Wally, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung, die künftige Entwicklung der Marke der Ferretti-Gruppe anzuvertrauen:
„Ich bin sehr zufrieden, dass ich die Ferretti-Gruppe gewählt habe, um die Marke Wally weiterzuentwickeln – mit ihren Inhalten aus Innovation und Eleganz, für deren Aufbau ich viel Arbeit und Leidenschaft aufgewendet habe.“
Diese Übernahme stellt einen wichtigen Schritt in der langfristigen Strategie der Ferretti-Gruppe dar, die auf die Aufwertung von Vermögenswerten mit dem höchsten Wachstumspotenzial abzielt. Die Transaktion hat zudem keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Gruppe und stellt im Sinne der geltenden Vorschriften kein verbundenes Geschäft dar.
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