Ferretti, Governance und Gerichtsstreit: die Gruppe beruhigt Markt und Kunden

Editorial

11/06/2026 - 08:44
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Der Streit um die Governance von Ferretti hat aufgehört, eine reine Aktionärsauseinandersetzung zu sein, und sich zu einem umfassenden Rechtskonflikt entwickelt. Azur a.s. hat beim Gericht von Bologna eine Klage gemäß den Artikeln 2377 und 2378 des italienischen Zivilgesetzbuchs eingereicht und beantragt die Feststellung der Nichtigkeit und/oder die Aufhebung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Ernennung des neuen Verwaltungsrats, die Anzahl seiner Mitglieder sowie die Ernennung des Aufsichtsrats. Parallel dazu hat Azur ein Eilverfahren eingeleitet, um die sofortige Aussetzung der Wirksamkeit derselben Beschlüsse zu erreichen.

Dieser Schritt folgt unmittelbar auf die von KKCG Maritime eingereichte Klage, mit der in den vergangenen Tagen die Gültigkeit der von Ferretti International Holding (FIH) abgegebenen Stimmen angefochten wurde. KKCG argumentiert, dass die mit Weichai verbundenen Stimmrechte gemäß den italienischen Golden-Power-Vorschriften hätten ausgesetzt werden müssen. Die Auseinandersetzung zwischen den beiden wichtigsten Aktionärsblöcken der Gruppe hat sich damit zunehmend von der finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Ebene auf die rein juristische Ebene verlagert, wobei nun beide Seiten dieselben Beschlüsse anfechten — allerdings aus entgegengesetzten Perspektiven.

Dies ist ein Szenario, das die Unsicherheit rund um Ferretti in einer ohnehin sensiblen Phase für die internationale Yachtbranche weiter verstärken könnte. Geopolitische Spannungen, Marktvolatilität und die zunehmende Vorsicht von Eignern und Investoren belasten bereits den gesamten Sektor. Besonders im Segment der Großyachten wiegt die wahrgenommene Stabilität der Werft oft ebenso schwer wie das Produkt selbst: Hochwertige Custom- und Semi-Custom-Projekte basieren auf Vertrauen und Kontinuität, und ein langwieriger gesellschaftsrechtlicher Konflikt kann genau dieses Vertrauen beeinträchtigen.

Nicht zufällig legt die heute veröffentlichte Mitteilung von Ferretti daher großen Wert auf operative Stabilität. Das Unternehmen betonte, dass die Gesellschaftsorgane „voll funktionsfähig“ seien und dass Produktionsaktivitäten, Kundenbeziehungen, kommerzielle Initiativen und strategische Projekte regulär fortgeführt würden. Das von Azur eingeleitete Verfahren habe, so heißt es in der Mitteilung aus Forlì, „keinerlei Auswirkungen auf die operative Tätigkeit“ der Gruppe, deren Management weiterhin vollständig auf die Umsetzung des Industrieplans und die langfristige Wertschaffung für alle Aktionäre konzentriert sei.

Die Botschaft ist eindeutig: Unabhängig davon, was in den Gerichtssälen geschieht, will Ferretti weiterhin Yachten bauen — und sich selbst führen. Ob dieses Bekenntnis ausreichen wird, um den Markt zu beruhigen, werden die kommenden Monate zeigen. Das Unternehmen bestätigte, die Investoren weiterhin im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Entwicklung der Angelegenheit zu informieren.

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