Giovanni Costantino, The Italian Sea Group

Giovanni Costantino, The Italian Sea Group

The Italian Sea Group: Antrag nach Art. 44 eingereicht

Editorial

01/07/2026 - 08:53
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Der Sanierungsprozess der The Italian Sea Group hat eine neue Phase erreicht. In einer am 1. Juli veröffentlichten Mitteilung gab das Unternehmen bekannt, dass der Verwaltungsrat, der am Vortag zusammengetreten war, beschlossen hat, einen Antrag gemäß Art. 44 des Gesetzesdekrets Nr. 14 vom 12. Januar 2019 – die sogenannte domanda prenotativa – einzureichen. Ziel ist es, Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Schutzinstrumenten zu erhalten, um die Unternehmensfortführung sowie den Wert des Gesellschaftsvermögens im Interesse des Unternehmens, seiner Gläubiger und aller Stakeholder zu sichern. Laut Mitteilung sollte der Antrag noch am selben Tag eingereicht werden.

Dieser Schritt erfolgt nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung einer ohnehin bereits belastenden Finanzinformation. Das auf Anfrage der italienischen Börsenaufsicht Consob veröffentlichte und auf den 31. Mai 2026 aktualisierte Dokument zeichnete ein klares Bild der Krise: nahezu erschöpfte Liquidität, laufende Verhandlungen an mehreren Fronten und eine bereits für den 22. Juli einberufene Hauptversammlung. Die Einreichung des Antrags nach Art. 44 ist in gewisser Weise die logische Konsequenz dieser Situation – zugleich markiert sie jedoch einen deutlichen Strategiewechsel im Umgang mit der Unternehmenskrise.

Nach Angaben des Unternehmens wurde die Entscheidung vor allem durch die jüngste Entwicklung der Gespräche mit den Yacht-Eignern ausgelöst. Diese hätten es nicht länger ermöglicht, eine Sanierung ausschließlich im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens der composizione negoziata für realistisch zu halten. Um zu verhindern, dass der Zeitablauf die Sanierungsmöglichkeiten weiter einschränkt, entschied der Verwaltungsrat, den ursprünglich vorgesehenen Strategiewechsel vorzuziehen, und bevollmächtigte den Präsidenten und Chief Executive Officer, den Antrag mit umfassenden Befugnissen einzureichen.

Praktisch bedeutet dies, dass TISG den vertraulichen Rahmen der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen verlässt und in ein gerichtliches Verfahren eintritt, das mit der Antragstellung automatisch die gesetzlich vorgesehenen Schutzmaßnahmen für wirtschaftlich lebensfähige, jedoch finanziell angeschlagene Unternehmen auslöst. Dieses Verfahren bietet einen stärkeren und formelleren rechtlichen Schutz als die außergerichtliche Lösung, macht aber zugleich deutlich, dass die direkten Gespräche mit einem wesentlichen Teil der Gläubiger – in diesem Fall den Yacht-Eignern – nicht zu der erforderlichen Einigung geführt haben.

Der finanzielle Hintergrund dieser Entscheidung ist derselbe, der bereits Ende Mai offengelegt wurde: 7,5 Millionen Euro liquide Mittel stehen mehr als 266 Millionen Euro überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber. Die konsolidierte Nettofinanzverschuldung des Konzerns beläuft sich auf 178,8 Millionen Euro. Die gesamten Bankverbindlichkeiten liegen bei knapp 155 Millionen Euro, davon entfallen 124 Millionen Euro auf mittel- und langfristige Finanzierungen. Weitere 37,2 Millionen Euro betreffen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Hinzu kommen ein Gesellschafterdarlehen über 25 Millionen Euro der GC Holding sowie 11,4 Millionen Euro Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16.

Von den zum 31. Mai ausgewiesenen 266,8 Millionen Euro überfälliger Verbindlichkeiten entfallen knapp 43 Millionen Euro auf Finanzinstitute, 77,7 Millionen Euro auf Lieferanten, fast 99 Millionen Euro auf Factoring-Gesellschaften, 29,4 Millionen Euro auf Steuerschulden und 18,2 Millionen Euro auf Sozialversicherungsverbindlichkeiten. Ein positiver Aspekt bleibt: Gegenüber den Mitarbeitern bestehen keine überfälligen Forderungen.

Auch auf Bankenseite hatte sich die Situation bereits zugespitzt. Die Voraussetzungen für eine sofortige Fälligstellung der noch nicht fälligen Kredite waren bereits erfüllt. Bislang haben die Banken jedoch auf die Ausübung dieses Rechts verzichtet und sich weiterhin am außergerichtlichen Sanierungsverfahren beteiligt. Genau in dieses Gleichgewicht – bislang gestützt durch die vom Gericht in Florenz gewährten Schutzmaßnahmen, die ursprünglich bis zum 14. Juli galten – greift nun der Antrag nach Art. 44 ein und ersetzt die zeitlich begrenzten Schutzmaßnahmen durch einen eigenständigen gesetzlichen Schutzrahmen.

Der Druck der Gläubiger bleibt dennoch hoch. Seit dem 16. März wurden 30 Zahlungsbefehle mit einem Gesamtvolumen von rund 2 Millionen Euro zugestellt, von denen 22 bereits erledigt sind. Die übrigen Verfahren befinden sich im Widerspruchsverfahren, in Verhandlungen oder sollen im Rahmen der finanziellen Restrukturierung mit dem Bankenpool gelöst werden. Auch die Tochtergesellschaft Celi S.r.l. erhielt zwei Zahlungsbefehle, von denen einer bereits abgeschlossen wurde.

Offen bleibt zudem die Frage des Gesellschaftskapitals. Die vom Verwaltungsrat am 21. Mai festgestellten Verluste haben das Eigenkapital unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze sinken lassen. Deshalb wird sich die für den 22. Juli einberufene Hauptversammlung mit den Bestimmungen des Artikels 2447 des italienischen Zivilgesetzbuches und den daraus resultierenden Maßnahmen befassen müssen. Die Einreichung des Antrags nach Art. 44 hebt diesen Termin nicht auf, verschafft dem Unternehmen jedoch einen stabileren rechtlichen Schutz, während der Sanierungsplan ausgearbeitet wird.

Parallel dazu halten sich weiterhin Spekulationen über einen möglichen Verkauf der Picchiotti-Werft in La Spezia – dem historischen Produktionsstandort der Gruppe, früher unter dem Namen Beconcini bekannt. Nach Informationen von PressMare könnte der Marktwert der Werft zwischen 30 und 40 Millionen Euro liegen. Sollte ein Verkauf zustande kommen, würde dies zwar zusätzliche Liquidität schaffen, jedoch nicht ausreichen, um die Größenordnung der Gesamtverschuldung grundlegend zu verändern.

Mit der Einreichung des Antrags nach Art. 44 gewinnt TISG Zeit und erhält einen deutlich stabileren rechtlichen Rahmen für die Fortsetzung der Restrukturierung. Gleichzeitig bestätigt das Unternehmen dem Markt, dass der alleinige Weg über Verhandlungen mit den Yacht-Eignern nicht mehr ausreicht. TISG hat angekündigt, den Markt weiterhin zeitnah über die Entwicklung der Situation im Einklang mit den geltenden Informationspflichten zu unterrichten. Die kommenden Wochen bleiben entscheidend: der 14. Juli, an dem die bisherigen Schutzmaßnahmen des Gerichts in Florenz ausgelaufen wären – nun faktisch durch den neuen Antrag ersetzt –, und der 22. Juli, an dem die Aktionäre über die Vermögenslage der Gesellschaft entscheiden müssen. Von diesen Terminen sowie vom Schicksal von Vermögenswerten wie der Picchiotti-Werft wird abhängen, welchen Weg die Restrukturierung eines der bedeutendsten Unternehmen der italienischen Superyachtindustrie nehmen wird.

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