Liegeplätze und Dienstleistungen für Superyachten: Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen die Luise Group ein

Liegeplätze und Dienstleistungen für Superyachten: Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen die Luise Group ein

Liegeplätze und Dienstleistungen für Superyachten: Italienische Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen die Luise Group ein

Editorial

14/07/2026 - 15:12

Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) hat ein Untersuchungsverfahren gegen Luise Group S.r.l., Joseph Luise E Sons S.r.l., Luise International & Co. S.r.l., Luise Associates S.r.l. und Porto Antico di Stabia S.r.l. eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Praktiken bei der Verwaltung von Liegeplätzen für Luxusyachten im Golf von Neapel einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen könnten. Das Verfahren mit der Bezeichnung A581 wurde am 23. Juni 2026 beschlossen und im Bulletin Nr. 28 vom 13. Juli veröffentlicht. Die Einleitung der Untersuchung stellt keine Feststellung einer Verantwortlichkeit dar, sondern markiert den Beginn des Untersuchungsverfahrens, in dessen Verlauf die betroffenen Unternehmen ihre Verteidigungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können.

Die Untersuchung geht auf eine im Juni 2025 von ACQ Italy eingereichte Beschwerde zurück. Das Unternehmen ist eine Schifffahrtsagentur mit Sitz in Venedig und auch im Golf von Neapel tätig. Nach der im Beschluss dargelegten Rekonstruktion sollen zwischen 2022 und 2025 mehrere Anträge auf Liegeplätze für Yachten zwischen 34 und 85 Metern Länge am Molo di Sopraflutto in Mergellina wegen angeblich fehlender Verfügbarkeit abgelehnt worden sein. Dieselben Yachten sollen anschließend von Agenturen der Luise Group kontaktiert worden sein, die die gewünschten Liegeplätze angeboten hätten. In einigen Fällen hätten die Eigner der Gruppe nicht nur die Betreuung des Hafenaufenthalts in Neapel, sondern auch die Betreuung der weiteren Etappen ihrer Kreuzfahrt übertragen. Ähnliche Vorgänge sollen sich laut dem Dokument auch im Porto Antico di Stabia ereignet haben.

Nach Auffassung der Behörde liegt der Kern des Falls im Verhältnis zwischen der Verwaltung der Liegeplätze und den Dienstleistungen der Schifffahrtsagenturen. Die bei der Anfrage eines Liegeplatzes erhobenen Informationen – etwa der Name der Yacht, der Aufenthaltszeitraum und die Kontaktdaten des Kapitäns – könnten genutzt worden sein, um den Eignern unmittelbar die Dienstleistungen der Agenturen der Luise Group anzubieten. Darüber hinaus soll der Zugang zu den Liegeplätzen in einigen Fällen an die Nutzung derselben Agenturen auch in anderen italienischen Häfen entlang der Reiseroute geknüpft worden sein. Diese Rekonstruktion findet nach Angaben der Behörde erste Bestätigung in den Aussagen einer weiteren konkurrierenden Schifffahrtsagentur, die von vergleichbaren Schwierigkeiten bei der Erlangung von Liegeplätzen in Mergellina berichtet haben soll.

Der Beschluss beschreibt außerdem die Struktur der Luise Group, die in der Verwaltung von Yachthäfen, im Bereich der Schifffahrtsagenturen sowie bei Dienstleistungen für Yachten tätig ist. Joseph Luise E Sons und Luise International halten die Konzessionen für den Molo di Sopraflutto in Mergellina, während Porto Antico di Stabia Konzessionär des Yachthafens von Castellammare di Stabia ist. Die Behörde hebt zudem die gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Verflechtungen zwischen den verschiedenen Unternehmen der Gruppe hervor. Stellungnahmen oder Einwendungen der Luise Group enthält der Beschluss hingegen nicht; diese können im Verlauf des Verfahrens vorgebracht werden.

Die AGCM widmet einen Teil ihrer Analyse dem Markt für große Yachten. Sie weist darauf hin, dass dieses Segment zwar weniger als 2 % der Italien besuchenden Flotte ausmacht, jedoch mehr als die Hälfte des wirtschaftlichen Werts des Nautiktourismus generiert. Der Golf von Neapel wird dabei als eines der wichtigsten Ziele im Mittelmeerraum eingestuft. Die Behörde unterscheidet zwischen dem Markt für Liegeplätze und dem Markt für Schifffahrtsagenturdienstleistungen. Nach ihren Schätzungen verfügt die Luise Group zwischen Mergellina und Porto Antico di Stabia über einen Marktanteil von 47 % bis 51 % bei den Liegeplätzen für große Yachten; bei Einheiten über 45 Metern Länge liegt dieser Anteil bei mehr als 53 %. Zudem wäre die Gruppe der einzige Betreiber, der Yachten mit einer Länge von über 75 Metern aufnehmen kann. Im Bereich der Schifffahrtsagenturdienstleistungen wird der nationale Marktanteil der Gruppe auf rund 50 % geschätzt, im Golf von Neapel sogar auf etwa 90 %. Sämtliche dieser Angaben sollen im Verlauf der Untersuchung überprüft werden.

Auf Grundlage der bislang gesammelten Informationen geht die Behörde davon aus, dass die Luise Group ihre Stellung bei der Verwaltung der Liegeplätze in Mergellina und Porto Antico di Stabia genutzt haben könnte, um konkurrierende Agenturen zu benachteiligen, indem Anfragen nach Liegeplätzen abgelehnt oder unbeantwortet gelassen und dieselben Liegeplätze anschließend über die eigenen Schifffahrtsagenturen angeboten worden seien. Darüber hinaus ist die AGCM der Auffassung, dass die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des „Molo Luise“ die Tätigkeit als Konzessionär der Liegeplätze und jene als Schifffahrtsagentur nicht ausreichend voneinander trenne. Dadurch könne bei den Marktteilnehmern der Eindruck entstehen, der Zugang zu den Liegeplätzen sei an die Wahl einer Agentur der Luise Group geknüpft. Sollten sich diese Umstände bestätigen, könnten sie einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 3 des italienischen Gesetzes Nr. 287/1990 darstellen.

Die Untersuchung wird den beteiligten Unternehmen nun Gelegenheit geben, ihre Stellungnahmen vorzulegen, während die Behörde prüft, ob die gesammelten Beweise ausreichen, um die beanstandeten Verhaltensweisen nachzuweisen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens lenkt der Fall bereits die Aufmerksamkeit auf eine grundsätzliche Frage für den Sektor: Wenn die Verwaltung strategischer Hafeninfrastrukturen und die Erbringung kommerzieller Dienstleistungen in den Händen desselben Betreibers liegen, sind Transparenz, Gleichbehandlung beim Zugang und eine klare Trennung der Funktionen unverzichtbare Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb. Ob diese Grundsätze im Fall des Golfs von Neapel eingehalten wurden, wird die AGCM feststellen.

Am Ende dieser Seite finden Sie den Link zum Herunterladen des Bulletins A581, das gestern von der italienischen Wettbewerbsbehörde veröffentlicht wurde.

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